Datensicherheit:

An erster Stelle steht der Schutz von personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff, unerlaubter Kenntnisnahme, Verarbeitung und Nutzung.  

 

Aber auch die IT-Sicherheit muß gewährleistet sein. Dabei geht es um den Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und der Verfügbarkeit. 

Unter Vertraulichkeit versteht man den Schutz vor unbefugtem Informationsgewinn, die Integrität beschreibt den Schutz vor unbefugter Modifikation von Daten und die Verfügbarkeit beschreibt den Schutz vor unbefugter Beeinträchtigung der Funktionalität.