Datenschutzbeauftragte:
Ein Datenschutzbeauftragter - intern oder extern - muß schriftlich bestellt werden wenn personenbezogene Daten von mehr als 9 ständig mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigen Personen (inkl. Geschäftsführer) bearbeitet werden.
Unterliegen Unternehmen einer Vorabkontrolle, haben sie unabhängig von der Anzahl der mit der automatisieren Datenverarbeitung beschäftigten Personen für einen Datenschutzbeauftragten zu sorgen.