Informationen für Geschäftsführer
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gilt für alle privatwirtschaftlichen Unternehmen, ob sie nur 2 oder über 1.000 Mitarbeiter haben.
Sie müssen die Auflagen des (BDSG) erfüllen!
Müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen?
Alle privatwirtschaftlichen Unternehmen, bei denen mehr als 9 Personen auf personenbezogene Daten (z.B. Namen, Adressen, Firmenzugehörigkeit von natürlichen Personen) zugreifen, sind verpflichtet einen fachkundigen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Wissen Sie gegen welche Paragrafen des BDSG Sie (unwissentlich) verstoßen?
Nein?
Dann sollten Sie einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren.
Telefon: +49 5231 70 93 44
E-Mail: mail@datenschutz-beugholt.de